AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anna-Lena Nouri-Behr – Nouri-Behr Consulting
Stand: 01.2026

1. Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen Anna-Lena Nouri-Behr, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Nouri-Behr Consulting“ (nachfolgend „Beraterin“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen.
  2. Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  3. Mit Abgabe der Anfrage bzw. Annahme des Angebots bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt und den Vertrag zu Zwecken seiner selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt.
  4. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Beraterin und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
  5. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  6. Individuelle vertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich oder in Textform getroffen wurden.
2. Vertragsschluss
  1. Angebote der Beraterin stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots durch den Kunden dar.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein konkret bezeichnetes Angebot der Beraterin in Textform (z. B. per E-Mail oder durch Unterzeichnung eines PDF-Angebots) annimmt oder die Beraterin den Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage dieses Angebots in Textform bestätigt.
  3. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass der Kunde bei Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.
  4. Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, elektronisch oder durch tatsächliche Beauftragung geschlossen wird.
3. Leistungsgegenstand und Leistungscharakter
  1. Die Beraterin erbringt Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Controlling, Prozess- und Organisationsoptimierung, Reporting, Analyse sowie projekt- oder interimsbezogene Beratungsleistungen.
  2. Die Leistungen der Beraterin stellen Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar.
    Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
  3. Gegenstand der Beratung ist die fachliche Analyse, Bewertung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
  4. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot sowie aus einer dort ausdrücklich in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden, allgemeine Erwartungen oder außerhalb des Angebots getroffene Aussagen werden nicht Vertragsbestandteil.
  5. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen sowie sämtliche unternehmerischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Entscheidungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
  6. Die Beraterin übernimmt keine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse, Kennzahlen oder Zielvorgaben. Eine Erfolgshaftung ist ausgeschlossen.
  7. Die Beratungsleistung ist in ihrem Umfang und Inhalt maßgeblich durch die Mitwirkung des Kunden sowie die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen geprägt.
  8. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die geschuldete Leistung in der fachlichen Beratung und Unterstützung besteht. Der Eintritt eines bestimmten Erfolgs hängt maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Beraterin liegen.
  9. Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags.
4. Leistungsdurchführung
  1. Art, Umfang, Inhalt und zeitlicher Rahmen der Beratungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Nicht geschuldet sind insbesondere Umsetzungsleistungen und operative Projektsteuerung auf Seiten des Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
    Rechts- und Steuerberatungsleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags und werden von der Beraterin nicht erbracht.
  3. Die Beraterin erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln ihres Fachgebiets und unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Standards.
  4. Die Leistungserbringung kann nach Wahl der Beraterin vor Ort beim Kunden, remote oder in einer Kombination aus beiden Formen erfolgen.
  5. Die Beraterin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte einzusetzen. Eine persönliche Leistungserbringung ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  6. Termine und Zeitpläne stellen, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, eine unverbindliche Planung dar.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Beratung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
  2. Der Kunde benennt einen fachlich geeigneten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
  3. Verzögerungen, Mehraufwände oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die auf einer unzureichenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten der Beraterin.
  4. Die Beraterin ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, sofern die erforderliche Mitwirkung des Kunden trotz angemessener Aufforderung nicht erfolgt.
  5. Die Beraterin übernimmt keine Verantwortung für inhaltliche oder wirtschaftliche Folgen, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder veralteten Informationen des Kunden beruhen.
6. Vergütung
  1. Die Vergütung der Beratungsleistungen erfolgt gemäß der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Abrechnungsform, insbesondere:
    auf Tagesbasis,
    als Projektpauschale oder
    als monatlicher Fixbetrag im Rahmen eines Abomodells.
  2. Alle Vergütungen verstehen sich netto.
    Sofern die Beraterin umsatzsteuerpflichtig ist, wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet.
    Ist die Beraterin gemäß § 19 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung), erfolgt kein Ausweis von Umsatzsteuer.
  3. Bei Erstaufträgen ist die vereinbarte Vergütung vor Beginn der Leistungserbringung fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
    Ein Anspruch auf Tätigkeitsaufnahme besteht erst nach Zahlungseingang.
  4. Folgeaufträge können auch ohne erneuten Zahlungseingang begonnen werden, sofern keine offenen oder fälligen Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung bestehen.
  5. Reise- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
  6. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
  1. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Beraterin berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen auszusetzen. Dies gilt unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden und stellt keine Vertragsverletzung dar.
  3. Für die Dauer des Zahlungsverzugs bestehen keine Leistungs- oder Zurückbehaltungsansprüche des Kunden.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Beraterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine pauschale Entschädigung für Verzugsschäden gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
  5. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Laufzeit und Kündigung
  1. Verträge zwischen der Beraterin und dem Kunden werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Projektbeschreibung nichts Abweichendes ergibt.
  2. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende zu kündigen.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung mit der Zahlung in Verzug gerät oder wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt.
  4. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
  5. Im Falle einer Kündigung sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen zu vergüten.
  6. Bereits gezahlte Vergütungen werden insoweit erstattet, als sie auf noch nicht erbrachte Leistungen entfallen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  7. Abomodell: Wird zwischen der Beraterin und dem Kunden ein Abomodell vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden.
    Die im Rahmen des Abomodells geschuldete Vergütung ist monatlich zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, sofern die vertraglich vereinbarte Leistung im jeweiligen Abrechnungsmonat zur Verfügung stand, unabhängig davon, ob der Kunde die Leistung tatsächlich vollständig oder teilweise in Anspruch genommen hat.
    Die Leistung gilt als zur Verfügung gestellt, wenn die vertraglich vereinbarten Beratungszeiten, Abrufmöglichkeiten oder Unterstützungsleistungen im jeweiligen Abrechnungsmonat angeboten wurden, unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung durch den Kunden.
  8. Weitergehende Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
9. Haftung
  1. Die Beraterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Beraterin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    Die Haftung ist der Höhe nach auf das Zweifache der im konkret betroffenen Vertrag vereinbarten Netto-Vergütung beschränkt.
  3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die Beraterin haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, die auf Grundlage der Beratung getroffen werden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Beraterin beruhen.
  6. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
  1. Sämtliche im Rahmen der Beratung erstellten Unterlagen, Konzepte, Analysen, Auswertungen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem geistigen Eigentum der Beraterin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  3. Die Nutzung ist auf eigene interne Zwecke des Kunden beschränkt.
  4. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Beraterin zulässig.
11. Vertraulichkeit
  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt während der Vertragslaufzeit sowie über deren Beendigung hinaus.
  3. Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen,
    die allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind,
    die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen oder
    deren Weitergabe zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
  4. Eine Verwendung projektbezogener Informationen zu Referenzzwecken erfolgt ausschließlich vollständig anonymisiert und nur, sofern keine Rückschlüsse auf den Kunden oder beteiligte Personen möglich sind.
12. Wettbewerbsfreiheit
  1. Die Beraterin ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit sowie nach deren Beendigung auch für andere Auftraggeber tätig zu werden, einschließlich solcher, die in einem Wettbewerbsverhältnis zum Kunden stehen.
  2. Ein Wettbewerbsverbot besteht nur, sofern dieses ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart wurde.
13. Höhere Gewalt
  1. Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, befreien die jeweils betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten.
  2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Strom- oder Netzwerkausfälle sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse.
  3. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich über das Eintreten und den voraussichtlichen Umfang der Leistungshindernisse informieren.
14. Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist Lübeck, sofern gesetzlich zulässig.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
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